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  RANGLISTE 2010
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©

Rheinland-Pfalz

Ort/Stadt Wohlfühlziel
Gastgeber
Prädikat  Sonstige
Auszeichnungen
 

Pkt

20. 1. BAD KREUZNACH BÄDERHAUS Europa       16.1
22. 2. KAISERS-
LAUTERN
MONTE MARE Europa       16.0
38. 3. DAHN FELSLAND SAUNAWELT Erlebnis       14.2 
51. 4. BAD MARIENBERG Erlebnis     13.2
53. 5. LANDAU LA OLA Erlebnis       13.1
60. 6. RENGSDORF MONTE MARE Erlebnis       12.5
67. 7. BAD NEUENAHR AHR THERMEN Erlebnis       11.8
78. 8. BAD HÖNNINGEN KRISTALL RHEINPARK THERME Landes       11.4
89. 9. BAD BERGZABERN SÜDPFALZ THERME Landes       11.1
152. 10. MAINZ TAUBERTBERGBAD Landes       8.2
167. 11. BUDENHEIM SCHWITZKASTEN Perlen       7.2

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    RHEINLAND-PFALZ    

Willkommen in einer der  vielseitigsten Wohlfühllandschaften Europas.

Rheinland-Pfalz, das am westlichsten gelegene deutsche Bundesland, bietet ein außerordentlich vielfältiges und abwechslungsreiches Urlaubsangebot.

In seinen sieben Regionen "Romantischer Rhein, Lahn und Taunus", "Rheinhessen", "Eifel-Ahr", "Mosel-Saar", "Hunsrück-Nahe", "Westerwald" und "Pfalz". Der Wechsel zwischen den idyllischen Flusslandschaften und den naturnahen Mittelgebirgsregionen, den historischen Städten und Orten, romantischen Burgen sowie bekannten Weinregionen macht den besonderen Reiz des Urlaubslandes Rheinland-Pfalz aus.

Hier einige ausgezeichnete Freizeitbetriebe die Sie unbedingt einmal besuchen sollten:

Wellness ist die faule Schwester der Fitness, hat mal ein gemeiner Mensch behauptet. Wahrscheinlich war das ein Trimm-Dich-Fanatiker, der sich nur wohl fühlt, wenn der Schweiß nach ausgedehntem Jogging perlt. Dabei muss man sich nicht unbedingt abhecheln, um Kreislauf und Stoffwechsel einzuheizen.

In Rheinland-Pfalz kann man Show und Klassiksaunen von Feinsten besuchen und Saunieren ist IN für jung und alt wie - nicht nur die Perlensaunen - beweisen.

 

   

  NEWS INSIDER-MEINUNGEN    

 


1, Was sind Ihre 3 Lieblingssaunen? Wie viel Perlen würden Sie vergeben. (1,2,3,4,5,6)

 

Monte Mare, Kaiserslautern: 5 Perlen
Miramar, Weinheim: 5 Perlen
Trewa-Insel, Rehlingen-Siersburg: 4 Perlen

 

2, Welche 3 Personen würden Sie für eine Auszeichnung vorschlagen?


Frederik Dupont, in Das-Bad, Merzig

3, Was sind Ihre 3 Beliebteste Wohlfühl-Freizeitziele?


Bostalsee, Nohfelden
Holiday-Park, Hassloch
Europa-Park, Rust

4, Was würden Sie auf der Homepage verbessern?
Saunagutscheine anbieten (2:1) oder ähnliches, weniger Werbung auf der Homepage, bessere Saunabeschreibung, Rubriken übersichtlicher gestalten

5, Was gefällt Ihnen besonders gut auf der Homepage?

Am besten auf der Homepage gefällt mir die Liste mit dem Saunaranking

 

Mario


Rheinland-Pfalz liegt als Urlaubsland im Trend

Region. Das vom Statistischen Landesamt gerade veröffentlichte deutliche Plus bei den Gästezahlen und Übernachtungen im Lande zeigt, dass Rheinland-Pfalz mit seiner Tourismusstrategie eindeutig auf dem richtigen Weg ist. Dies teilte der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und Tourismusminister Hendrik Hering in Mainz mit. Für den Zeitraum von Januar bis April 2008 meldeten die rheinland-pfälzischen Beherbergungsbetriebe mehr als 1,8 Millionen Gästeankünfte. Das war gegenüber den ersten vier Monaten des Jahres 2007 ein Zuwachs um 5,9 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems blieben die Besucher im Durchschnitt 2,7 Tage, so dass die Tourismusbranche in den ersten vier Monaten 2008 fast fünf Millionen Übernachtungen verbuchen konnte, vier Prozent mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum.
 

Für die rheinland-pfälzischen Fremdenverkehrsgebiete fiel die Bilanz des Statistischen Landesamtes dabei positiv aus. Lediglich im Rheintal und in der Region Hunsrück/Nahe/Glan blieb die Zahl der Besucher unverändert. Das höchste Übernachtungsplus (12 Prozent) erzielte dabei die Region Mosel/Saar, wo seit Jahresanfang ein großes Ferienzentrum dem Berichtskreis neu angehört. Übernachtungszuwächse um 3,9 bzw. 3,5 Prozent ergaben sich in den Fremdenverkehrsgebieten Eifel/Ahr und Rheinhessen. In der Region Westerwald/Lahn/Taunus und in der Pfalz stiegen die Übernachtungszahlen um 1,8 bzw. 1,4 Prozent.

Tourismusminister Hendrik Hering wird sich im Rahmen seiner Sommerreise vom 14. bis 19. Juli 2008 vor Ort von der Qualität der Ferienregionen im Land überzeugen. Die Sommertour 2008 führt ihn zu touristischen Besonderheiten des Landes. „Ich will für das Urlaubsland Rheinland-Pfalz werben, auch bei den Rheinland-Pfälzern selbst“, erklärte der Minister. Er wird unterwegs sein in der Eifel, der Pfalz, dem Westerwald, Hunsrück und in Rheinhessen, er fährt an die Ahr, Nahe, Mosel, die Lahn und an den Rhein.

„Rheinland-Pfalz liegt im Trend“, betonte Hering. Die Tourismusstrategie 2015 sieht vor, dass Rheinland-Pfalz sich künftig touristisch auf vier thematische Säulen konzentrieren wird: Wandern, Radwandern, Wein und Gesundheit. „Weinkulturlandschaften, historische Städte, attraktive Sport-, Wellness- und Gesundheitsangebote. Das reichhaltige kulturelle Erbe sowie leistungsstarke Hotel- und Gaststättenbetriebe treffen die Wünsche unserer Gäste. Die Landesregierung setzt auf den boomenden Tourismus, eine der wichtigsten Wirtschaftsbranchen unseres Landes.“

Der Tourismus sei mit einem jährlichen Netto-Umsatz von 6,2 Milliarden Euro und mehr als 190 Millionen Tagesgästen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für Rheinland-Pfalz, so Hering weiter. Mit dieser Branche seien direkt und indirekt 190 000 Arbeitsplätze verknüpft. Im Jahr 2007 konnten 7,7 Millionen Gäste und 21,3 Millionen Übernachtungen verbucht werden.


Mainz "TIPPSAUNA" TAUBERTBERGBAD RHEINLAND-PFALZ,


Keine Strafe für Handy-Nacktfotos Staatsanwaltschaft muss Verfahren einstellen Vom 17.09.2008 Von Frank Schmidt-Wyk

MAINZ Armin Jung aus Bodenheim versteht die Welt nicht mehr: Da wird seine nackte Frau heimlich in der Sauna des Taubertsbergbades fotografiert, und die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Übeltäter ein. In der Tat offenbart der Fall eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem öffentlichen Rechtsempfinden und den nüchternen Paragrafen des Strafgesetzbuches.

Laut dem Bericht des Bodenheimers war Anfang August Folgendes passiert. Mit seiner Frau entspannte er nach dem Saunagang draußen am Pool, als er bemerkte, wie ein durchaus seriös wirkender Mann auf der Nachbarliege mit seinem Handy offenbar heimlich seine Frau fotografierte. Jung stellte den Mann zur Rede, informierte das Personal, schließlich wurde die Polizei gerufen. Dem Rat einer Beamtin folgend, erstattete das Paar Strafanzeige; der Beschuldigte soll die Tat auch zugegeben haben, schließlich zeigte das auf dem Handy gespeicherte Foto eindeutig die nackten Beine von Jungs Frau.

Jung rechnete mit einer angemessenen Bestrafung des Mannes, schließlich würden solche Täter immer weiter gehen, lege man ihnen nicht rechtzeitig das Handwerk, ist er überzeugt. Stattdessen flatterte ihm der Bescheid von der Einstellung des Ermittlungsverfahrens ins Haus. Aus Jungs Sicht "eine Frechheit sondergleichen der Mainzer Staatsanwaltschaft, die mit dieser Entscheidung solchen Tätern Tür und Tor für ihre Taten öffnet."

Für den Staatsanwalt war freilich allein der Text des Strafgesetzbuches maßgeblich. So sei laut Paragraf 201a der Tatbestand der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nur dann gegeben, wenn "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" unbefugt fotografiert wird, heißt es im Einstellungsbescheid. Tatort sei hier jedoch "der allgemein zugängliche Aufenthaltsbereich in einem öffentlichen Schwimmbad" gewesen. Jungs Einwand, dass die abgezäunte Ruhezone der Sauna doch wohl ein "geschützter Raum" sei, lässt Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth nicht gelten: "Da kann jeder rein, der Eintritt zahlt, damit handelt es sich um einen öffentlichen Bereich." Laut Paragraf 201a ergibt sich laut Mieth, dass jeder, der sich öffentlich nackt zeigt, es auch hinnehmen muss, dabei fotografiert zu werden - solange dies nicht mit einer Beleidigung einhergehe und die Fotos nicht öffentlich gezeigt oder verbreitet werden. Beides war im vorliegenden Fall verneint worden; weil der Beschuldigte die Bilder heimlich machte, habe er auch die Ehre der fotografierten Frau nicht verletzt, also liege keine Beleidigung vor. Zwar könne das Verhalten des Beschuldigten "als ethisch und moralisch verwerflich" erachtet werden, heißt es im Bescheid, doch verstoße es nicht gegen das Strafrecht. "Besonders überzeugend ist das nicht", räumt Mieth ein. Jungs Ärger könne er verstehen, doch habe seine Behörde mit Blick auf die Paragrafen nicht anders entscheiden können. Jung hat inzwischen Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Koblenz eingelegt.

 

 

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